Ernste Musik, Neue Musik
Ein Tag der Stille, ohne jede Musik, ist für uns heute kaum denkbar.
Musik als Kunst des gestalthaften Erinnerns auch noch in Gemeinschaft
hören zu können, ist jedem Gemeinwesen öffentliche Mittel wert. In der
heutigen Zeit ist eine Trennung in Musik-Kategorien nicht mehr
zeitgemäß, da zeitgenössische Musik sich durch experimentierendes
"cross over" auszeichnet, in dem die unterschiedlichsten Stile und
Produktionsweisen zum Einsatz kommen können.
Ein Splitting zwischen "Populärer Musik" und "Ernster Musik" muss
bezüglich der Einteilung der Fachbeiratsgremien dennoch, vor allem
aufgrund der Fülle von Musikformen, vorgenommen werden und geschah und
geschieht aus strukturellen Gründen in dem Bewusstsein, dass die
inhaltlichen Grenzen fließend bleiben und sich jederzeit in
unterschiedliche Richtungen verschieben können.
"Ernste Musik" (E-Musik) als Begriff versucht seit einiger Zeit jenen
der Klassik zu ersetzen, was jedoch nur zum Teil erfolgreich gelingen
kann. Der Begriff kann den großen Musikbereich, der von
Orchesterkonzerten, Opern bis zur Kammermusik reicht, genauso wenig
beschreiben, wie Unterhaltungsmusik (U-Musik) mit Populärer Musik
gleichzusetzen ist. Der Schwerpunkt der Förderung liegt nicht nur auf
der Reproduktion, sondern vor allem auf der Kreation, weshalb die Neue
Musik als zeitgenössische innovative und experimentelle Richtung für
den Fachbeirat als besonders förderungsnotwendig gilt.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Musikgruppen,
-gemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder Einzelprojekte von MusikerInnen bzw. KomponistInnen, z.B. Aufführungen etc. zu fördern. CD-Ankäufe zählen ebenfalls zu den Unterstützungsmaßnahmen.
Termine 2012
Die Fachbeiratssitzungen 2012 finden voraussichtlich in folgenden
Monaten statt: Februar, Mai und Oktober. Für Ansuchende, die eine
umgehende Behandlung Ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist
daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis
längstens 21.1., 21.4. und 21.9.2012 zu schicken.
Wenn Subventionsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Subventionsordnung genannten Subventionsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
KONTAKT:
Brigitte Soltys
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel: +43/316/872/4924
Fax: +43/316/872/4909
e-mail:
brigitte.soltys@stadt.graz.at
ABTEILUNGSVORSTAND
Dr. Peter Grabensberger
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail:
peter.grabensberger@stadt.graz.at
externe Links
www.mica.at music information center austria
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