Förderungen allgemein



Die Stadt Graz versteht kulturelle, künstlerische und wissenschaftliche Leistungen als unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag. Durch die Vergabe von Förderungen bzw. Mitfinanzierungen sollen förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt sowie Projekte, Initiativen und kulturelle Institutionen unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht werden.

Gefördert werden über die bekannten Bereiche des kulturellen Schaffens hinaus auch spartenübergreifende Projekte bzw. solche, die in inhaltlichen Grenzbereichen angesiedelt sind.

Die Kunst- und Kulturförderung der Stadt Graz hat das grundsätzliche Gleichstellungsziel, einen gleichen Zugang zu Leistungen der Kunstförderung für Frauen und Männer zu schaffen, daher wird folgendes Kriterium berücksichtigt: "Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt".

Der Förderungsrahmen wird vom Grazer Gemeinderat in seinen alljährlichen Budgetbeschlüssen festgelegt. Stadtregierung oder Stadtsenatsreferent:in entscheiden - je nach Höhe - über die Vergabe und stützen sich dabei auf die Vorlagen und Vorschläge des Kulturamtes, die aufgrund begründeter Ansuchen und Finanzierungspläne unter Berücksichtigung der Fachbeiratsbewertungen ausgearbeitet werden.

Die Richtlinie zur Vergabe von Förderungen wurden in einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11. April 2019 als

Förderungsrichtlinie (enthält auch die Richtlinie zur Abrechnung von Förderungen)

festgelegt. Diese Richtlinie beruht auf dem Bekenntnis, "förderungswürdige Anliegen zum Zwecke des Gemeinwohls nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen des Voranschlages zu unterstützen".

Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende

Förderungsantrag

zu verwenden, bitte alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. als pdf anschließen.

Das Kulturamt der Stadt Graz hat inzwischen zur Gänze auf elektronische Aktenführung umgestellt. Die Amtsleitung mit den Mitarbeiter:innen ersucht daher, Daten (Pressemeldungen, Jahresberichte, Abrechnungsunterlagen etc.) ebenso wie die Korrespondenz ausschließlich per Mail an kulturamt@stadt.graz.at zu übermitteln.

Bitte zu beachten, dass das Grazer Kulturamt grundsätzlich Schreiben nur noch elektronisch an die zuletzt im Förderungsantrag angegebene Mail-Adresse befördert.

Sowohl in der Wissenschafts- als auch in der Kulturförderung wird ein Graz-Bezug, sei es des/der Ansuchenden selbst oder inhaltlicher Natur, jedenfalls vorrangig behandelt.

Weitere Details bezüglich Förderungen, die einzelnen Sparten betreffend, finden Sie in den jeweiligen Untermenüs, allgemeine Hinweise und Hilfestellungen zum Thema "Förderung und Subventionen" finden Sie auf graz.at/Förderungsinformationen.

Service für Förderungswerber:innen


Das Kulturamt entspricht den im 2. Kulturdialog getätigten Anregungen und gibt für Förderungswerber:innen Einreichfristen bekannt, die von den Fachbeiratssitzungen abhängig sind.

Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

Leistungsstandard


Wenn Förderungsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Förderungsrichtlinie genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
Die Überprüfung kann nicht vom Amt aus erfolgen, bei gegebenem Anlass wird prompt reagiert.

Nähere Informationen zu den Beiratsgremien

» Bildende Kunst (inkl. Fotografie), Design, Architektur
» Ernste Musik, Neue Musik, Musiktheater
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» Literatur, Zeitschriften
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