Literatur, Zeitschriften
Literatur wird in Form von Büchern zur Handelsware und unterliegt dort
den Gesetzen des Buchmarktes. Die AutorInnen und ihre Vereinigungen
bedürfen aber im Regelfall genauso der öffentlichen Förderung wie Teile
des Literaturbetriebes, zu denen Vermittlungsinstitutionen, wie das
Literaturhaus oder Literaturzeitschriften und literarische Verlage
gehören.
Die Stadt Graz, von der SchriftstellerInnen auszogen, die Literatur zu
erobern und die das Image der Stadt maßgeblich positiv geprägt haben,
hat mit dem Literaturhaus einen Ort vieler Möglichkeiten geschaffen,
u.a. um zeitgenössische lokale wie internationale LiteratInnen zu
präsentieren, einen direkten Austausch mit dem Publikum und
Kommunikation generell zu erleichtern sowie Forschung und Dokumentation
betreiben zu können.
Graz ist eine Stadt der Literaturzeitschriften, angeführt von der seit
Jahrzehnten überregional geachteten Zeitschrift "manuskripte" über
"Sterz", "Lichtungen" und "Perspektive" bis zu jüngeren Initiativen.
Sie entfalten auch Veranstaltungsreihen wie z.B. "Translokal -
Literatur aus europäischen Städten", in welcher die Zeitschrift
"Lichtungen" 25 Städte Europas literarisch verknüpfte.
Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Vereinigungen,
KünstlerInnengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder
ein Einzelprojekt von AutorInnen, z.B. literarische Publikationen,
Lesungen etc., zu fördern. Buchankäufe für
Stadtbibliothek und Kulturamt zählen ebenso zu den
Unterstützungsmaßnahmen.
Termine 2012
Die Fachbeiratssitzungen 2012 finden voraussichtlich in folgenden
Monaten statt: Februar, Mai und Oktober. Für Ansuchende, die eine
umgehende Behandlung Ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist
daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis
längstens 21.1., 21.4. und 21.9.2012 zu schicken.
Wenn Subventionsansuchen zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in der Subventionsordnung genannten Subventionsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.
Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.
KONTAKT:
Brigitte Soltys
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel: +43/316/872/4924
Fax: +43/316/872/4909
e-mail:
brigitte.soltys@stadt.graz.at
ABTEILUNGSVORSTAND
Dr. Peter Grabensberger
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail:
peter.grabensberger@stadt.graz.at
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