Kunst im öffentlichen Raum

Die Ersteingabe von künstlerischen Projekten im öffentlichen Raum hat grundsätzlich bei den für die Genehmigungsverfahren zuständigen Dienststellen und den das städtische Eigentum am geplanten Aufstellungsort verwaltenden Dienststellen/Geschäftsbereiche des Hauses Graz zu erfolgen.
Diese beurteilen die Vollständigkeit der Projektunterlagen und prüfen die Machbarkeit und die Umsetzungsmöglichkeiten.
Bei künstlerischen Vorhaben / Installationen im öffentlichen Raum, die länger als sechs Monate dauern / angebracht oder permanent installiert werden sollen, ist parallel zu den betreffenden Dienststellen unverzüglich das Kulturamt als geschäftsführende Abteilung des Fachbeirates „Kunst im öffentlichen Raum“ für eine Begutachtung der künstlerischen Qualität zu kontaktieren bzw. die vollständigen Unterlagen an dieses zu übermitteln.

KONTAKT:
Maga Birgit Kulterer
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4923
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: birgit.kulterer@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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