Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz 2017
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ALLE STÄDTISCHEN AUSGABEN FÜR KULTUR
Der Kunst- und Kulturbericht ist ein Finanzbericht der Stadt und stellt damit alle Ausgaben der Stadt für Kunst und Kultur dar. Diese Ausgaben umfassen nicht nur jene Finanzmittel, die direkt an Kulturinstitutionen fliesen, sondern auch Sachforderungen wie Betriebskosten, Personalkosten oder Darlehen, die von der Stadt Graz finanziert werden.
Weiters werden in diesem Bericht die Brutto-Ausgaben dargestellt. Die Einnahmen der Stadt – die überwiegend dazu dienen, die Ausgaben der Stadt zu finanzieren – werden nicht berücksichtigt. Aufgrund der Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) hat der Gemeinderat der Stadt Graz die Veröffentlichung personenbezogener Daten eingeschränkt. Daher werden in diesem Bericht keine Forderungen an einzelne natürliche oder juristische Person unter 2.000 Euro veröffentlicht.
DIE LIKUS-SYSTEMATIK
Auf einen derartigen Rahmen haben sich die Bundesländer und der Bund 1995 gemeinsam geeinigt: LIKUS (Länder-Initiative Kultur-Statistik) ist der österreichweite Standard auf der Basis 16 einheitlicher spartenbezogener und spartenübergreifender Kategorien. Er beruht auf dem internationalen Rahmen für Kulturstatistik der UNESCO. Die 16 Kategorien können in fünf übergeordnete spartenbezogene Domänen und eine spartenübergreifende Domäne zusammengefasst werden. Ein wichtiges Merkmal ist, dass die LIKUS-Systematik von Verwaltungsstrukturen unabhängig ist. Sie geht über den Tätigkeitsbereich des Kulturamtes hinaus und bezieht Kulturausgaben anderer Abteilungen mit ein.
In der Stadt Graz sind für diesen Bericht die gesamten Ausgaben des Kulturamts erfasst sowie kulturbezogene Ausgaben der Finanzdirektion, der Abteilung für Bildung und Integration, des Bürgermeisteramtes, des Jugendamtes, der Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung und des Sozialamtes.
Im Jahr 2017 wurden 72,37 Prozent der Ausgaben für Kunst und Kultur über das Kulturamt abgewickelt, 23,46 Prozent über die Finanzdirektion.
WISSENSCHAFTSFÖRDERUNG
Über die Forderung von wissenschaftlichen Projekten wird in diesem Bericht berichtet, da die Wissenschaftsforderung im Kulturamt bearbeitet wird. Da die kulturbezogene Wissenschaft Teil der LIKUS-Systematik ist, wird der nicht kulturbezogenen Wissenschaft ein eigenes Kapitel gewidmet.
GENDER BUDGETING
2012 wurde das Gender Budgeting im Sinne der verfassungsrechtlichen Bestimmungen im Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz eingeführt. Dazu werden seither in den jeweiligen LIKUS-Kapiteln alle personenbezogenen Forderungen einer Gender-Analyse unterzogen und dargestellt.
Kunst- und Kulturbericht der Stadt Graz 2017 (PDF, 4MB)