Förderung privater Museen und Sammlungen

Allgemeines

Ziel der Förderung privater Museen und Sammlungen ist die wissenschaftliche Erforschung, die Vermittlung der Sammlung und ihrer Inhalte an ein möglichst breites Publikum und die Steigerung der Bekanntheit der Sammlung am Standort Graz. Dazu zählen Digitalisierungsvorhaben genauso wie die Museen als analoge Veranstaltungsorte, die einen wichtigen Raum für Wissenschaft und Kultur bereitstellen.

Das beratende Gremium zu den Förderansuchen ist der wissenschaftliche Fachbeirat, bestehend aus den Rektor:innen und Vizerektor:innen der vier Grazer Universitäten. Neben allgemeinen wissenschaftlichen Qualitätskriterien der Objektivität, Reliabilität und Validität sind weitere Kriterien, Voraussetzungen und Regelungen relevant, die im Begutachtungsprozess des wissenschaftlichen Beirats einfließen.

Dazu zählen im Wesentlichen:
- Kommunikations- und Vermittlungskonzept der Sammlung, des Museums (Science to Public)
- Eigenständigkeit und Originalität der Sammlung, des Museums, des konkreten Vermittlungsprojektes
- wissenschaftlich fundierte Aufbereitung
- Nachhaltigkeit und Innovation
- expliziter Graz-Bezug
- das Nutzen von ggf. vorhandenen Synergieeffekten sowie
- Kostenbewusstsein

Förderungen für private Museen und Sammlungen können über Projektförderungen gewährt werden. Für das Vermittlungsangebot kann eine Basisförderung gewährt werden. Voraussetzung der Fördergewährung ist, dass die Sammlung der Öffentlichkeit im Jahresbetrieb bzw. bei temporären Sonderausstellungen im Rahmen des Projektzeitraums möglichst barrierefrei und umfassend zugänglich ist.

Förderfähig sind dem Ziel entsprechend Projekteinreichungen für
- die Stärkung und den Ausbau des Vermittlungsangebotes (digital & analog)
- Digitalisierungsvorhaben
- Maßnahmen zur wissenschaftlichen Erforschung
- Nachwuchsförderung und Praktika sowie
- Maßnahmen zur Bekanntmachung der Sammlung

Förderbare Kosten für Projektförderungen sind Personal- (auch Honorare oder Werkverträge) und Sachkosten.

Für die Sicherstellung der direkten Vermittlungsarbeit kann eine Basisförderung für Personalausgaben (ausschließlich im Anstellungsverhältnis) beantragt werden. Sowohl für Projekt- als auch Basisförderung werden ausschließlich Belege akzeptiert, die den Honorar- und Gehaltsrichtlinien der IG Kultur Österreich entsprechen (Fair-Pay!).

Nicht antragsberichtigt sind Institutionen, die im vollen oder teilweisen Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder einer Gesellschaft stehen, die sich überwiegend in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft befindet.

Nicht förderfähig sind
- Objektankäufe
- Publikationen
- Infrastrukturkosten und bauliche Maßnahmen
- Betriebsaufwand, ausgenommen Personalkosten für die Vermittlungsarbeit
- Tagungen, Workshops, Konferenzen, Symposien
- bereits geförderte Projekte sowie
- reine Reise- und Verpflegungskosten


Es gelten die Einreichtermine für Wissenschaft und Forschung.

Logo der Stadt Graz

Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.

» weitere Informationen und Download

Kontakt

Markus Ebner, MA
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4925
Mobil: 0664 60872 4925
e-mail: markus.ebner@stadt.graz.at

Abteilungsleiter
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at