Interkultur und Volkskultur

Allgemeines

Die Stadt Graz birgt einen Schatz großer kultureller und sprachlicher Vielfalt. Hierbei steht die Kommunikation zwischen verschiedenen Kulturen der Stadt im Zentrum des Interesses. Spannend sind vor allem solche Projekte, die sich über einen essentialistischen Kulturbegriff hinausentwickeln und versuchen, einen Raum der gemeinsamen Erzählungen aufzubauen: ein Raum des wechselseitigen Tauschens und Übersetzens verschiedener kultureller Konzepte, aus dem sich ein gemeinsames Neues entwickelt.
Gelebte Traditionen wie Brauchtum und gesellschaftliche Rituale einer bestimmten Region wachsen, entwickeln und verändern sich mit den in ihnen lebenden Menschen. So definierte Volkskultur kann nicht nur positive Identitätsstifterin und Unterhaltung sein, sondern ist ein wichtiger Bestandteil der Alltagskultur und kann darüber hinaus auch dazu beitragen, die Kommunikation und das Verstehen zwischen verschiedenen Kulturen der Stadt zu erleichtern. Eine zeitgenössische "Volkskultur" soll also die Realität der Vielfalt einer Stadt widerspiegeln.

Fachbeirat / Kriterien

Fachbeirat

  • Murat Aygan
  • Drin Eva Maria Hois, Steirisches Volksliedwerk
  • Domenik Kainzinger-Webern
  • Maga Vesna Petkovic, Sängerin, Leiterin des multikulturellen Frauenchors Sosamma (OMEGA)

Kriterien

Die vorrangigen Ziele des Fachbeirates für Interkultur und Volkskultur sind:
Graz-Bezug, Qualität, Innovation, Professionalität, Vielfaltsicherung, Entwicklung von Strategien eines gelungenen Zusammenlebens

  • Qualität (schließt ein: klares Konzept, Bedeutung der Initiative im Rahmen des Grazer Kulturlebens, erwartbare Professionalität der Umsetzung, Anspruch auf qualitätsvolle künstlerische Gestaltung, Nachhaltigkeit)
  • Innovation (schließt ein: zumindest einzelne neue Projekte im Jahresprogramm, neue Versuche der Kommunikation, Gewinnung neuen/jungen Publikums)
  • Kommunikation (schließt ein: Angabe des Zielpublikums, erwartbare Teilnehmer:innen/ Besucher:innenzahlen, Marketingkonzept, Medienarbeit und erwartbare Medienresonanz, generationenübergreifende Aspekte, Webpräsenz, Dokumentation)
  • Kooperation (schließt ein: Zusammenarbeit - insbesondere neue - mit öffentlichen und privaten Institutionen, Einbeziehung von Sponsor:innen bzw. Drittmitteln, überregionale und internationale Vernetzung)
  • Budgettransparenz (schließt ein: nachvollziehbare Aufschlüsselung des Budgets, Kostenbewusstsein, Begründung außergewöhnlicher Honorare und Gehälter)
  • Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt

Förderungsantrag / Logo / Termine

Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.

Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.

Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.

Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.

Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.

Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.

Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.

Kontakt

Maga Bettina Messner
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4921
Mobil: 0664 60872 4921
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at

Abteilungsleiter
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

geändert: Juli 2025