Medienkünstlerische Praxis, freie Radios und Film

Allgemeines

Die Aufmerksamkeit des Fachbeirates richtet sich auf Kunstprojekte, die sich der alle Ebenen des Alltags durchdringenden digitalen Codierung und Mensch-Maschine-Symbiose annehmen und/oder auf Kunstprojekte, die sich mit der innovativen Rekombination apparativer Kunstformen auseinandersetzen, z. B. medial/apparative Praktiken, Videoprojekte, installative Medienumgebungen, Telekommunikations- und Fernsehprojekte, interaktive Kunst sowie den Bereich der freien Radios.

Da eine Reihe von Grazer Institutionen, die kontinuierlich Programmschwerpunkte in diesen Bereichen durchführen, über mehrjährige Förderverträge verfügen bzw. medienkünstlerische Produktionen häufig innerhalb von "cross-over-Projekten" durchgeführt werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Fachbeirates "Spartenübergreifendes" fallen, setzt der Fachbeirat "medienkünstlerische Praxis" seinen Förderschwerpunkt vor allem im Bereich der Produktion von Künstler:innen. Der Fachbeirat versteht sich als Pressure Group für den in Relation zu anderen Sparten noch nicht sehr anerkannten Bereich.

In dieser Sparte findet sich auch der Film mit sehr heterogenen Bereichen: von der Filmproduktion und Filmzeitschrift, bis zu Programmkinos.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Projektgruppen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Künstler:innen, z. B. Ausstellungen, Kataloge zu fördern.

Fachbeirat / Kriterien

Fachbeirat

  • Drin Astrid Heubrandtner-Verschuur, Kamerafrau
  • Maga DIin Mirjana Peitler, Kunsthistorikerin, Entwicklungsingenieurin
  • Mag. Jakob Pochlatko, Filmproduzent

Kriterien

Als vorrangige Kriterien des Fachbeirates Medienkünstlerische Praxis, freie Radios wurden definiert: Der Fachbeirat vermeidet Kriterien im Hinblick auf den abstrakten Begriff von "Qualität". Man orientiert sich grundsätzlich an den internationalen Erfahrungen und Kenntnissen über aktuelle Fragestellungen, Projektentwicklung und -formulierung, Präsentationsstandards und Vermittlungsstrategien.

  • Graz-Bezug
  • Kontinuität
  • Spezifität
  • Vernetzung
  • Vermittlung

Bei Ansuchen um Film-Herstellungsförderung muss ein aussagekräftiges Konzept (Exposé oder Treatment) und/oder Drehbuch miteingereicht werden.

Für Details siehe:
Geschäftsordnung für den Grazer "Fachbeirat für medienkünstlerische Praxis"

Förderungsantrag / Logo / Termine

Förderungen können nur über schriftliche Ansuchen gewährt werden. Dafür ist ausschließlich der entsprechende Förderungsantrag zu verwenden! Alle weiteren Unterlagen, wie Projektdarstellungen etc. bitte als pdf anschließen.

Förderungsempfänger:innen sind verpflichtet in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies hat ausschließlich mit dem Logo Stadt Graz zu erfolgen.

Die Fachbeiratssitzungen 2025 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2025 einzureichen.

Die derzeitige Budgetsituation der Stadt Graz und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Kulturressort veranlassen uns zu einer Adaptierung der Vorgangsweise bei Einreichungen für das Jahr 2025, Quartal III und IV, und für das Jahr 2026.

Einreichungen für das Jahr 2025 können bis zum 15. September eingebracht werden und werden danach durch die Fachbeiratsgremien bewertet und damit einer Entscheidung zugeführt. Auszahlungen nach positiver Beschlussfassung durch die zuständigen Organe erfolgen noch im laufenden Jahr 2025.

Einreichungen für das Jahr 2026 können ebenfalls, wie bisher üblich, bis zum 15. September eingebracht werden. Die Vorbewertung dieser Einreichungen kann allerdings erst erfolgen, wenn das tatsächlich zur Verfügung stehende Budget für 2026 vorliegt. Dies wird über den Kulturserver bekanntgegeben.

Ebenfalls der aktuellen Budgetgesamtlage geschuldet ist eine Änderung der Einreichtermine für 2026: Einreichtermin für das erste Halbjahr ist der 15. März 2026, Einreichtermin für das zweite Halbjahr und für Vorbewertungen für 2027 ist der 15. September 2026.

Kontakt

Maga Bettina Messner
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4921
Mobil: 0664 60872 4921
e-mail: bettina.messner@stadt.graz.at

Abteilungsleiter
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz
Tel.: +43 316 872 4900
Mobil: 0664 60872 4900
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

geändert: Juli 2025