Literatur, Zeitschriften


Literatur wird in Form von Büchern zur Handelsware und unterliegt dort den Gesetzen des Buchmarktes. Die Autor:innen und ihre Vereinigungen bedürfen aber im Regelfall genauso der öffentlichen Förderung wie Teile des Literaturbetriebes, zu denen Vermittlungsinstitutionen, wie das Literaturhaus oder Literaturzeitschriften und literarische Verlage gehören.

Die Stadt Graz, von der Schriftsteller:innen auszogen, die Literatur zu erobern und die das Image der Stadt maßgeblich positiv geprägt haben, hat mit dem Literaturhaus einen Ort vieler Möglichkeiten geschaffen, u. a. um zeitgenössische lokale wie internationale Literat:innen zu präsentieren, einen direkten Austausch mit dem Publikum und Kommunikation generell zu erleichtern sowie Forschung und Dokumentation betreiben zu können.
Graz ist eine Stadt der Literaturzeitschriften, angeführt von der seit Jahrzehnten überregional geachteten Zeitschrift "manuskripte" über "Sterz", "Lichtungen" und "Perspektive" bis zu jüngeren Initiativen. Sie entfalten auch Veranstaltungsreihen wie z. B. "Translokal - Literatur aus europäischen Städten", in welcher die Zeitschrift "Lichtungen" 25 Städte Europas literarisch verknüpfte.

Es gibt die Möglichkeit, ein Jahresprogramm von Vereinigungen, Künstler:innengemeinschaften, Vereinen sowie anderen Organisationen oder ein Einzelprojekt von Autor:innen, z. B. literarische Publikationen, Lesungen etc., zu fördern. Buchankäufe für Stadtbibliothek und Kulturamt zählen ebenso zu den Unterstützungsmaßnahmen.

Termine 2024


Die Fachbeiratssitzungen 2024 finden voraussichtlich in folgenden Monaten statt: Februar/März, Mai/Juni und Oktober/November. Für Ansuchende, die eine umgehende Behandlung ihrer Projekte in den Sitzungen anstreben, ist daher zu empfehlen, die Anträge samt zusätzlichen Informationen bis längstens 20.1., 20.4. oder 15.9.2024 einzureichen.

SERVICE für Initiativen, die um Jahresförderungen für das Jahr 2025 ansuchen, bzw. für Projekte, die im ersten Quartal 2025 stattfinden – Einreichung bereits bis 15.9.2024 für 2025 möglich!

Um Anträge auf Jahresförderung für das Kalenderjahr 2025, bzw. Projektförderungen für Projekte, die im ersten Quartal stattfinden, rascher abwickeln zu können, wird Antragsteller:innen das Service geboten, ihre Anträge bereits bis zum - aus diesem Grund verlängerten - Einreichtermin 15.9.2024 einreichen zu können. Damit können diese Anträge bereits bis Ende des Jahres 2024 für das Jahr 2025 vorbewertet und bei Zusage bereits in den ersten Monaten des Jahres 2025 im Stadtsenat bewilligt werden. Voraussetzung für die damit verbundene, raschere Auszahlung ist das Einlangen der Verwendungsnachweise für die Förderungen 2024. Erst nach Bestätigung der Abrechnung 2024 ist bekanntlich eine Auszahlung für 2025 möglich.

Für jene, die diesen Einreichtermin nicht schaffen, gilt wie immer der erste Einreichtermin im Jänner 2025.

Wenn Förderungsanträge zu den im Kulturserver veröffentlichten Stichtagen im Kulturamt eingelangt sind, werden sie in der im entsprechenden Quartal stattfindenden Fachbeiratssitzung behandelt. Gerne erhalten die Förderungswerber:innen bei der Kulturamtsleitung mündlich die Auskunft über die Details der inhaltlichen Vorbewertungen durch den Fachbeirat. Ausgenommen sind jene Anträge, die nicht den in den Förderungsrichtlinien genannten Förderungsvoraussetzungen bzw. nicht den im Kulturserver veröffentlichten Vorprüfungskriterien des Kulturressorts entsprechen.

Bei Nichteinhaltung bietet die Kulturamtsleitung einen persönlichen Kontakt an.


KONTAKT:
Konrad Stachl
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4924
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: konrad.stachl@stadt.graz.at

ABTEILUNGSLEITER
Michael A. Grossmann
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4900
Fax: +43/316/872-4909
e-mail: michael.a.grossmann@stadt.graz.at

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