Ausschreibungen
Erwartete Auswirkungen:
Die Aktion zielt darauf ab, eine transformative Wirkung auf die Kulturlandschaft zu erzielen, indem grenzüberschreitende Partnerschaften gefördert werden, die den Austausch von Ideen und Techniken beleben und den Sektor erheblich bereichern. Sie sollte die globale Präsenz europäischer Kunst verstärken, ihre Wertschätzung und ihren Zugang weltweit sichern und so ihre Wirkung vergrößern. Durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen sollte die Maßnahme Innovationen anstoßen und die Entwicklung und breite Verbreitung modernster Praktiken ermöglichen, die die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultursektors stärken. Diese transnationale Zusammenarbeit sollte neue Wege für Fachkräfte eröffnen, ihre Fähigkeiten stärken, das Karrierewachstum fördern und sicherstellen, dass kulturelle und kreative Sektoren lebendig und widerstandsfähig bleiben.
Zielsetzung:
Europäische Kooperationsprojekte sind transnationale Projekte, an denen Organisationen aus den Kultur- und Kreativsektoren verschiedener Länder beteiligt sind, die am Programm teilnehmen. Sie bieten kulturellen Organisationen jeder Größe, einschließlich Mikroorganisationen und kleiner Organisationen, die Möglichkeit, gemeinsam zu produzieren, zu kooperieren, zu experimentieren, zu innovieren, mobil zu sein und voneinander zu lernen. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu europäischer Kultur und kreativen Werken zu verbessern sowie Innovation und Kreativität zu fördern. Projekte können einen oder mehrere kulturelle und kreative Bereiche abdecken und interdisziplinär sein.
Vorschläge müssen eine klare grenzüberschreitende Kooperationsdimension darstellen, da diese im Kern der Europäischen Kooperationsprojekte steht.
Thema CREA-CULT-2026-COOP-1 – Kleinprojekte:
Das Konsortium muss aus mindestens 3 unabhängigen Einheiten aus 3 verschiedenen berechtigten Ländern bestehen.
Der maximale EU-Zuschussbetrag beträgt 200.000 EUR pro Projekt.
Der Fördersatz beträgt maximal 80 %.
Unterstützung wird Projekten gewährt, die eines der folgenden Ziele verfolgen:
Ziel 1 – Transnationale Entstehung und Verbreitung: Die stärkung der transnationalen Schaffung und Zirkulation europäischer Werke und Künstler.
Transnationale Schaffung und Verbreitung sind wichtig für die Förderung von Kooperationen, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und in vielen Fällen notwendig für die Lebensfähigkeit und Entwicklung kultureller Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen. Koproduktion ist auch ein Werkzeug, um Kreativität zu fördern, Ressourcen zu teilen und die transnationale Verteilung von Inhalten sowie die Verbreitung von Künstlern zu erleichtern. Projekte werden neue und kreative Wege zur Produktion und Verbreitung von Inhalten integrieren.
Ziel 2 – Innovation: Die Kapazitäten der europäischen Kultur- und Kreativsektoren zu stärken, Talente zu fördern, zu innovieren, zu gedeihen sowie Arbeitsplätze sowie Wachstum zu schaffen.
Projekte, die auf dieses Ziel reagieren, sollten Kapazitätsaufbau haben. Innovation sollte im weiteren Sinne verstanden werden. Innovationen können technologischer und künstlerischer Natur sein; dazu können die gemeinsame Entstehung und Produktion innovativer europäischer Werke und deren Verbreitung an ein breites und vielfältiges Publikum gehören. Innovationen umfassen auch die Entwicklung und Erprobung neuer Praktiken oder Modelle sowie die Übertragung und Verbreitung innovativer Praktiken aus fortschrittlicheren europäischen Regionen, Sektoren oder Disziplinen in andere Regionen Europas.
Innovationsbereiche können eine soziale oder gesellschaftliche Dimension umfassen, wie zum Beispiel: Publikumsbeteiligung/-entwicklung, Arbeitsbedingungen von Künstlern, Gleichstellung der Geschlechter, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Minderheiten und Menschen aus sozial marginalisierten Gruppen, Kampf gegen den Klimawandel, Digitalisierung und KI zum Nutzen von Kreativität und Kreativen usw. sowie den Beitrag der Kultur zu Gesundheit und Wohlbefinden.
Umfang:
Die Aktivitäten müssen mit dem spezifischen Ziel übereinstimmen, zu dem der Vorschlag im Rahmen dieses Aufrufs beigetragen hat (z. B. Ziel 1 – Transnationale Schaffung und Verbreitung oder Ziel 2 – Innovation).
Aktivitäten können unter anderem (nicht vollständige Liste) umfassen:
Förderung der transnationalen Mobilität von Künstlern und Fachleuten, um ihnen eine transnationale Zusammenarbeit zu ermöglichen;
Stärkung der Publikumsentwicklung und Verbesserung des Zugangs zu europäischen kulturellen und kreativen Werken;
Verbesserung der Kapazitäten durch die Entwicklung neuer und bestehender Fähigkeiten und Kompetenzen für Kulturprofis, aufstrebende Künstler und Akteure in den kulturellen und kreativen Bereichen sowie Förderung innovativer Ansätze für Kreation, neue und innovative Modelle für Einnahmen, Management und Marketing für die Kultursektoren;
Beitrag zu Aspekten der Inklusion und Geschlechtergleichstellung sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs, der Förderung gemeinsamer EU-Werte sowie gegenseitigem Verständnis und Respekt für andere Kulturen;
Junge Menschen aktiv in kulturelle und kreative Aktivitäten einbeziehen, um Innovation, Ko-Kreation und intergenerationalen Dialog zu fördern;
Sensibilisierung, Aktivitäten und Strategien zur Steigerung des Verständnisses, der Sichtbarkeit und der Wertschätzung gemeinsamer Geschichte, Werte und kultureller Vielfalt sowie zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einem gemeinsamen europäischen Raum.