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Artist-in-Europe 2018

Ausschreibung der Stipendien des Landes Steiermark 2018 in Brüssel

Zeitraum April bis Juni und September bis November 2018

Zur Förderung nachhaltiger internationaler Kontakte und Erfahrungen in der Kunstszene von „Europas Hauptstadt“ Brüssel, sowie zur Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens mit europäischem, transnationalen Anspruch vergibt die Steiermärkische Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen im Auftrag von Kulturlandesrat Mag. Christian Buchmann jährlich zwei Stipendien Artist-in-Europe, an steirische oder in der Steiermark lebende Kunstschaffende und Theoretikerinnen/Theoretiker aller Sparten für jeweils drei Monate.
Das Stipendium beinhaltet neben einer zentral gelegenen Garconniere und der organisatorischen Anbindung an das Steiermark-Büro bzw. die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen, einer öffentlichen Präsentation/Künstlergespräch und organisierten Kontakten zu einschlägigen Brüsseler Institutionen ein monatliches Stipendium in Höhe von € 850,-- sowie einen Fahrtkostenzuschuss für die An- und Abreise in Höhe von maximal € 1.000,--.

Die Stipendien werden auf Vorschlag der Atelierjury des Landes Steiermark für den jeweils angeführten Zeitraum zugeteilt.

Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen sollen in gedruckter Form einen kurzen Lebenslauf, die Beschreibung des künstlerischen Arbeitsvorhabens und Beispiele bisheriger künstlerischer Arbeiten (jedoch keine Originale) enthalten. Sollte es zur Darstellung des künstlerischen Werkes unbedingt notwendig sein, der Bewerbung elektronische Datenträger beizulegen, sollen folgende Formate benutzt werden:
Film mov, mp4 auf DVD oder USB-Stick; Musik mp3, mpeg auf CD/DVD oder USB-Stick.
Die Bewerbungsunterlage darf maximal zehn Seiten enthalten, und muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Bewerbungsunterlagen sollen ausschließlich auf dem Postweg sowie unter Verwendung des beigelegten Formulars eingehen und ein Format von DIN A4 nicht überschreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Stipendien für Fortbildung und künstlerische Projekte, NICHT jedoch als Studienbeihilfe für Studierende vorgesehen sind.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Kommunikationsfreude, Flexibilität und soziale Kompetenz erwartet.

Bewerbungen für ein Artist-in-Europe-Stipendium richten Sie ab sofort bis spätestens 30. Mai 2017 (Einlangen: 13.00 Uhr) in vierfacher Ausfertigung mit dem jeweiligen Bewerbungsformular an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen, Landhausgasse 7, 8010 Graz

Kennwort: „Artist-in-Europe“.

Vom Ergebnis der Juryentscheidung werden die Bewerberinnen/Bewerber schriftlich informiert.