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Künstler*innenateliers der Stadt Graz

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.3.2012 wurden Räumlichkeiten in der Puchstraße 17–21 angemietet, um Künstler*innenateliers einzurichten. Im Jänner 2015 wurden vierzehn bezugsfertige Ateliers auf drei Jahre (mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Jahre) zur Vergabe bereitgestellt und ausgeschrieben. Vergeben wurden diese auf Basis eines Beschlusses des Stadtsenates vom 29.8.2014 nach Vorbewertung externer Expert*innen. Die Vergabe der verfügbaren Ateliers wird ab sofort neu ausgeschrieben. Die mögliche Übernahme wird voraussichtlich ab 1.8.2018 erfolgen.

Eine Jury wird unter den Bewerber*innen eine Auswahl treffen. Für die derzeit noch belegten Räume wird eine Warteliste mit den ausgewählten Bewerber*innen eingerichtet.
Das Gremium fokussiert auf die künstlerische Sparte Bildende Kunst (Fotografie, Malerei und Grafik, Bildhauerei, Video, Film, Multimedia, Design, Architektur). Ein wichtiges Kriterium ist die „künstlerische Relevanz“ der eingereichten Projekte.
Es soll eine Ausgewogenheit der verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter, Diversität, spartenübergreifender künstlerischer Ansätze berücksichtigt werden. Überwiegend sollen Künstler*innen nach der Kleinstverdiener*innenregelung zum Zug kommen. Die Einzelvergaben erfolgen auf Basis der Jurybewertungen durch den Kulturreferenten der Stadt Graz, Herrn Stadtrat Dr. Günter Riegler.

Bewerbungen mit folgenden Unterlagen: Einreichformular mit Begründung (siehe Beilage) und Portfolio/und/oder konkretes Projekt bitte an: kulturamt@stadt.graz.at mit dem Betreff „Bewerbung Atelier 2018“.

Ende der Bewerbungsfrist ist der 20.6.2018 (24:00 Uhr)