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Volkskulturpreis des Landes Steiermark 2018

Die Steiermärkische Landesregierung alle zwei Jahre einen Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Volkskultur.
Der Preis kann Personen oder Personengruppen zugesprochen werden, die besondere und innovative Leistungen auf dem Gebiet der Volkskultur erbracht haben, sei es im Bereich Volksmusik, Volkstanz, Kunsthandwerk, Erhaltung des kulturellen Erbes in Museen oder der Denkmalpflege.

Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen einen Steiermark-Bezug haben.
Mit der Zuerkennung ist ein Preisgeld von insgesamt 11.000,00 Euro verbunden.

Um den Preis können sich natürliche und juristische Personen jeden Alters bzw. Geschlechtes sowie Arbeitsgemeinschaften und Gruppierungen bewerben, die besondere volkskulturelle Leistungen erbracht haben. Sie müssen ihren Sitz in der Steiermark haben. Der Preis kann an dieselbe Person bzw. Gruppe nur einmal verliehen werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger dürfen nicht der Jury angehören. Die Zuerkennung des Preises erfolgt über Vorschlag einer Jury durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verleihung.

Erforderliche Unterlagen (in 1-facher Ausfertigung):
  • Angaben über Einreicherin und Einreicher (Name, Bezeichnung, Adresse, etc.)
  • Informationen über bisher geleistete volkskulturelle Aktivitäten
Die einzelnen Bewerbungen müssen mit diversen Unterlagen (Projektskizzen, Dokumentationen und Hinweise auf erfolgte Publikationen usw.) ergänzt werden. Es wird gebeten, von der Einreichung von Originalen Abstand zu nehmen.
Die Kennzeichnung der Einreichungen hat mit dem Kennwort „Volkskulturpreis 2018“ zu erfolgen.

Ansuchen um Zuerkennung sind schriftlich an die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen in der Landhausgasse 7, 8010 Graz oder per E-Mail an volkskultur@stmk.gv.at, zu richten.

Die Bewerbungsfrist endet mit 30. Mai 2018 (es gilt das Datum des Poststempels).