Atelierhaus

Künstler:innenateliers der Stadt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.3.2012 wurden Räumlichkeiten in der Puchstraße 17 – 21 angemietet, um Künstler:innenateliers einzurichten. Vergeben wird auf Basis eines Beschlusses des Stadtsenates vom 29.8.2014. Die Vergabe erfolgt nach jeweiliger Ausschreibung über eine Jury. Diese fokussiert auf die künstlerische Sparte Bildende Kunst (Fotografie, Malerei und Grafik, Bildhauerei, Video, Film, Multimedia, Design, Architektur). Ein wichtiges Kriterium ist die „künstlerische Relevanz“ der eingereichten Projekte. Folgende Kriterien, die gegebenenfalls immer wieder ergänzt werden können (bei Einbindung der Jury) werden bei der Vergabe aktuell angewendet: Es soll eine Ausgewogenheit der verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter, Diversität, spartenübergreifender künstlerischer Ansätze berücksichtigt werden. Überwiegend sollen Künstler:innen nach der Kleinstverdiener:innenregelung zum Zug kommen.

Die Einzelvergaben erfolgen auf Basis der Jurybewertungen durch den Kulturreferenten der Stadt Graz, Dr. Günter Riegler.

Die Mietkostenzahlungen werden jährlich gestaffelt, das erste und zweite Jahr bleibt mietkostenfrei. Es sind demnach für das erste und zweite Jahr nur die Betriebskosten von den Mieter:innen zu bezahlen. Im dritten Jahr entstehen Kosten in Höhe von 30 Prozent der Mietkosten zusätzlich zu den anteiligen Betriebskosten. Eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre ist, begründet durch das Beiratsgremium, möglich, allerdings fallen dann 50 % der Mietkosten zusätzlich zu den anteiligen Betriebskosten für die Mieter:innen an.

Leerstehende Ateliers können für kurzzeitige Projekte vom Kulturamt intern für Eigenbedarf, z. B. von Stipendiat:innen und Künstler:innen-Austauschprojekten, verwendet werden.

Die Mietfläche der Ateliers samt Nebenräumen umfasst ca. 612 m², die Anmietungskosten für die Räume werden anteilig verrechnet und in den ersten drei Jahren von der Stadt Graz teilweise gefördert. Zusätzlich haben die Mieter:innen die Betriebskosten und Heizkosten, die anfallenden Strom- und Reinigungskosten, Kosten der Beleuchtung udgl. zu tragen. Die Verträge wurden auf maximal drei Jahre befristet abgeschlossen und können von beiden Vertragsteilen vorzeitig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Der Untermietzins wird jeweils aufgrund der Wertsicherungsvereinbarung im Hauptmietvertrag angepasst. Die Nebenräume werden von den Mieter:innen gemeinschaftlich genutzt. Die Mieter:innen sind zur Zahlung einer Kaution von € 500,00 verpflichtet. Eine weitere Verpflichtung ist, dass die Künstler:innen einmal jährlich an einem „Tag des offenen Ateliers“ (Arbeitstitel) sowie an zumindest einem eintägigen Schüler:innenvermittlungsprogramm teilnehmen.

Hausordnung Atelierhaus


KONTAKT:
Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, A-8020 Graz
Tel.: +43/316/872-4902
e-mail: kulturamt@stadt.graz.at